Neues Sanierungs­recht in Deut­schland – Fort­schritt oder vertane Chance?

5. März 2021. In einem Beitrag für die Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO) beschäftigen sich Professor Dr. Hans Haarmeyer und Rolf Rombach (gemeinsam mit Steffen Lissner) mit dem neuen Sanierungsrecht in Deutschland (ZInsO, 8/2021, S. 368ff.). Mit Blick auf das seit 1. Januar 2021 geltende Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) und dessen Kern – das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) – stellen die Autoren die Frage: Fortschritt oder vertane Chance?

Ihr Fazit: „Insgesamt muss festgehalten werden, dass das StaRUG den Erwartungen an eine effektive vorinsolvenzliche und außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit nicht gerecht wird. (…) Abgesehen von der neuen Möglichkeit, ein Sanierungsvorhaben auch gegen den Widerstand dissentierender Gläubiger durchzusetzen, bringt das neue Recht kriselnden Unternehmen keine wirklichen Verbesserungen, sodass insoweit nur konstatiert werden kann, dass eine große Chance zur Attraktivierung von Sanierungen (auch unter Insolvenzschutz) mit einem großen Aufwand vertan und zugleich die längst gut etablierte Eigenverwaltung auf ein Maß zurückgeschnitten worden ist, sodass die flächendeckende Verschleppung von Insolvenzen wohl weiterhin die Regel und nicht die Ausnahme sein wird.”
 

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