In verantwortungs­vollen Händen.

Insolvenz­verwaltung

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Insolvenz­verwaltung und den damit verflochtenen Rechts­gebieten wie etwa dem Insolvenz­arbeitsrecht, dem Kredit­sicherheiten­recht, dem Gesellschafts­recht, dem Bankrecht und dem Immobilien­recht.

Durch die Kompetenz­verflechtung innerhalb unseres Hauses können wir auch komplexe Insolvenzen übernehmen. Mehraufwand und Mehr­kosten werden zu Gunsten einer optimalen Befrie­digung aller Gläubiger reduziert. Wir verwalten im Auftrag des Insolvenz­gerichts treu­händerisch fremdes Vermögen und fremde Unter­nehmen für die Gläubiger und den Schuldner.

Dieses Bewusstsein und die daraus resul­tierende Verant­wortung gegenüber allen Beteiligten ist Leitlinie unseres Handelns.

Einfach Informationen
zu Insolvenz­verfahren abrufen.

In der Datenbank des Gläubiger-Informations-Systems (GIS) können Sie einfach und schnell Informationen zu Regelinsolvenz- und Nachlass­insolvenz­verfahren abrufen.

Im GIS finden Sie auch Ihr eigenes Prüfungs­ergebnis.
 

Direktlink zum GIS

GIS 4.0 - Bedienungsleitfaden

Das Amt des Insol­venz­verwalters ist höchst­persönlich.

Diese grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers steht auch bei unserer täg­lichen Arbeit im Vorder­grund. Unsere Insolvenz­verwalter sind für alle Ver­fahrens­beteiligten erreich­bar und stehen für alle verfahrens­relevanten Themen persönlich bereit. Mit Kompe­tenz, Engage­ment und Beständigkeit.

Im Sinne der Höchstpersönlich­keit haben wir bewusst entschie­den, alle wesent­lichen Aufgaben­felder der Insolvenz­verwaltung inkl. der Betriebs­fortführung im Insolvenz­verfahren mit eigenen Mitarbeitern zu betreuen.

Wie kann das Ende in einen Anfang transformiert werden? In 3 Schritten: gezielte Analyse der aktuellen Situation, Erstellung von Business- und Liquiditäts­plänen, permanente Kontrollen.

Betriebsfort­führung und Sanierung

Unser Ziel ist es, aufgrund eingehender Analysen, den optimalen Weg aus der Insolvenz zu nehmen. Neben der Betreuung von Insolvenz­verfahren stehen auch Unternehmens­fortführungen im Vordergrund unserer Tätigkeit.

Durch gezielte Analysen des derzeitigen Unternehmens­zustandes, permanente Überwachung mittels Abweichungs­analysen und Entwicklung von Sanierungs­lösungen innerhalb eines Insolvenz­verfahrens konnten wir bereits mehr als 1.000 Schuldner­unternehmen abwickeln bzw. weiterführen.

Über branchen­spezifische Erfahrungen verfügen wir in der Automobil­zuliefer­industrie, im Baugewerbe, bei Dienst­leistungen, im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel und Gastgewerbe.

Wie Sie schneller aus der Insolvenz kommen können? Unter anderem mit dem von ROMBACH gegründeten Sanierungsfonds.

Sanierungsfonds

Um Unternehmen schneller und erfolgreicher aus der Insolvenz führen zu können, haben wir einen speziellen Sanierungsfonds ins Leben gerufen. Mit Hilfe dieses Fonds können wir dem zu sanierenden Betrieb schnell und unbürokratisch finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. So können zeitaufwendige Verhandlungen mit Banken über Massekredite entfallen, Gehälter weiterhin pünktlich gezahlt und Modernisierungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden.

Nur durch den Sanierungsfonds und die kurzfristig gesicherte Liquidität haben wir in den letzten Jahren Betriebs-/Produktionsstillstände vermeiden können. Der Sanierungsfonds ist eine elementare Unterstützung zur Fortführung eines Betriebes, gerade in der Anfangsphase eines Insolvenzverfahrens. Dabei machen wir hinsichtlich der Bereitstellung der Liquidität keinen Unterschied, ob es sich um ein Einzelunternehmen, Klein-, Mittel- oder Großunternehmen handelt. Wichtig ist allein der Erhalt des Unternehmens. Die Sicherung der Betriebsfortführung ist die elementare Grundlage für eine dauerhafte Sanierung des Betriebes.

Informationen, die weiterhelfen. Häufig gestellte Fragen. Und die passenden Antworten.

In der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse gesichert. In diesem Stadium wird geprüft, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Es wird ein Gutachten bzw. ein Bericht gefertigt und dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt. Forderungen können in dieser Phase noch nicht angemeldet werden.

Durch den Insolvenzverwalter werden alle ihm bekannten Gläubiger angeschrieben und über die Eröffnung mit Übersendung des Eröffnungsbeschlusses informiert. Darüber hinaus veröffentlicht das Amtsgericht alle Bekanntmachungen, die das jeweilige Insolvenzverfahren betreffen, über die Internetadresse www.insolvenzbekanntmachungen.de

Forderungen können erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden. Nach Eröffnung werden die Gläubiger durch den Insolvenzverwalter informiert und zur Einreichung der Forderungsanmeldung aufgefordert.

Die Anmeldung muss in schriftlicher Form und in doppelter Ausfertigung beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Das Anmeldeformular sowie ein Merkblatt werden dem Gläubiger mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens übersandt oder können hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Anmeldeformular für Forderungen

Die Anmeldung muss innerhalb der angegebenen Anmeldefrist erfolgen. Auf dem Merkblatt sind alle für die Anmeldung wichtigen Punkte aufgeführt. Hierbei ist auf vollständige Angaben und das Beifügen der anspruchsbegründenden Unterlagen in Kopie zu achten.

Nach Abhaltung des Prüfungstermins erhalten alle Gläubiger durch den Insolvenzverwalter eine persönliche PIN-Nr. Mit dieser können die Prüfungsergebnisse über das Gläubigerinformationssystem GIS  eingesehen werden. Gläubiger mit bestrittenen Forderungen erhalten zusätzlich durch das zuständige Amtsgericht das entsprechende Tabellenblatt.

Wenn Ihre Forderungen ganz oder teilweise bestritten wurden, können Sie den Grund des Bestreitens dem Tabellenblatt Spalte (10) "Bemerkungen" entnehmen. Sollte der Grund in fehlenden Unterlagen liegen, so sind diese beim Insolvenzverwalter einzureichen. Sämtlicher Schriftverkehr hierüber wird ausschließlich mit dem Insolvenzverwalter geführt. Nach Vorlage der Unterlagen und Klärung werden die Forderungen nochmals geprüft und Sie entsprechend informiert.

Nachdem der Schlussbericht beim Amtsgericht eingereicht wurde und der Schlusstermin stattgefunden hat, werden in Verfahren, in denen eine Insolvenzquote entfällt, die Gläubiger festgestellter Forderungen durch den Insolvenzverwalter angeschrieben mit der Aufforderung, eine aktuelle Kontoverbindung zur Überweisung der Insolvenzquote anzugeben. Nach erfolgter Verteilung wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss wird durch das zuständige Amtsgericht auf der Internetseite «Insolvenzbekanntmachungen» veröffentlicht. Gleichzeitig kann der Beschluss auf unserer Homepage im Gläubiger-Informations-System (GIS) eingesehen und heruntergeladen werden.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Datenschutzes die Veröffentlichungen nach sechs bis zwölf Monaten gelöscht werden.

Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Adresse

Hirschlachufer 11
99084 Erfurt

Tel.

+49 (0)361 73065-0

E-Mail

info@rombach-rechtsanwaelte.de

Gemeinsam
Krise
meistern.“