Die einen sagen Krise. Wir nennen es Chance.

SANIERUNGS­BERATUNG

Wirtschaftlich schwierige Situationen sind Teil des unternehmerischen Handelns. Diese frühzeitig zu erkennen und selbst erfolgreich meistern zu können, macht einen guten Unternehmensleiter aus.

Dabei sind fachmännische Impulse von außen oft essenziell, um das Geschäft fortführen zu können und/oder mit einem geänderten zukunftsfähigen Konzept einen Neustart zu etablieren.

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Sanierungs­beratung mit Krisen­manager-Know-how
× Eine effiziente Sanierungs- und Restruk­turierungs­beratung umfasst alle Aspekte – wirtschaftliche, rechtliche und soziale. Für diese ganzheitliche Beratung sind wir in besonderer Weise prädestiniert. Mehr erfahren »
Eigenverwaltung, Schutz­schirm­verfahren und Insolvenz­plan
× Gelingt es nicht, alle Gläubiger vom Sanierungs­konzept zu überzeugen, muss gericht­liche Hilfe in Anspruch genommen werden. In Deutschland gibt es neben dem klassischen Insolvenz­verfahren das sog. Eigen­verwaltungs- und Schutzschirm­verfahren. Mehr erfahren »
Sanierungs- und Restruk­turierungs­beratung
× Nur das Zusammenspiel verschiedener Einzel­maßnahmen auf Basis eines schlüssigen Konzepts, das insbesondere den rechtlichen Rahmen umfassend berücksichtigt, führt zur erfolgreichen Sanierung. Mehr erfahren »
Eine Sanierungs­beratung sollte Ihnen Handlungs­optionen aufzeigen und offen­halten. Da ist es von Vorteil, wenn das Berater­team Erfahrung in der Führung von Unter­nehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen vorweisen kann.

„Für eine wirksame Sanierungs- und Restruk­turierungs­beratung sind wir durch die ausge­prägte Kompetenz­verflechtung in unserem Team in besonderer Weise prädestiniert.“

Rolf Rombach


 
Eine effiziente Sanierungs- und Restrukturie­rungs­beratung umfasst alle Aspekte – wirt­schaftliche, rechtliche und soziale. Für diese ganzheitliche Beratung sind wir durch die ausgeprägte Kompetenz­verflechtung im Team in besonderer Weise prädesti­niert. Vom klassischen Sanierungs­berater unterscheidet uns, dass wir nicht nur Berater sind.

Im Rahmen der von uns betreuten Insolvenz­verfahren sind unsere Rechtsanwälte vom Insolvenzgericht bestellte Unternehmensleiter. Wir sind daher mit der Führung von Unter­nehmen gerade in wirtschaftlich schwierigen Situationen vertraut. Wir haben erfolgreiche Sanierungen nicht nur beratend begleitet, sondern setzen sie mit dem Team in der täglichen Arbeit als unternehmens­leitender Insolvenz­verwalter in eigener Verantwortung um.

Frühzeitig agieren, alle Optionen offenhalten

Wir beraten Sie umfassend bei der Wahl des für Sie richtigen Sanierungsweges und unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung des daraus resultierenden Sanierungskonzeptes. Die rechtlich zur Verfügung stehenden Sanierungswege sind allerdings abhängig von der erreichten Krisenstufe.

Daher erfolgt zu Beginn jeder Sanierungsberatung die Feststellung des sog. Status quo des Unternehmens. Wir ermitteln auf Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Daten, auf welcher Krisenstufe sich das Unternehmen befindet und ob sich hieraus bereits besondere Pflichten, etwa zur Insolvenzantragstellung, für den Unternehmensleiter ergeben.

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie uns einbinden, desto mehr Handlungs- und Entscheidungsoptionen stehen Ihnen offen.

 

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Wie man in der Krisen­bewältigung Stück­werk verhindert? Indem man alle Einzel­maßnahmen in ein schlüs­siges Konzept, das insbesondere den recht­lichen Rahmen umfassend berücksichtigt, einbettet.

Sanierungs- und Restrukturie­rungs­beratung

Jede Überwindung einer wirtschaftlichen Krise erfordert oft eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in allen Bereichen des Unternehmens. Nur das Zusammenspiel dieser Maßnahmen auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts, das insbesondere den rechtlichen Rahmen umfassend berücksichtigt, führt zur erfolgreichen Sanierung.

Wir beraten Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Sanierungskonzepts. Wir übernehmen die Verhandlungen mit Schlüsselgläubigern (etwa Banken oder Hauptlieferanten) oder mit allen Gläubigern in Bezug auf einen außergerichtlichen Gesamtgläubigervergleich mit Teilforderungsverzicht. Wir begleiten die erforderlichen Personalanpassungsmaßnahmen, führen für Sie die notwendigen Verhandlungen mit dem Betriebsrat und den beteiligten Behörden und vertreten das Unternehmen vor den Arbeitsgerichten.

Wir verfolgen generell einen mediativen Ansatz, versuchen also alle Beteiligten von der Notwendigkeit der Maßnahmen zu überzeugen und diese für eine Mitwirkung bei der Umsetzung Ihres Sanierungskonzepts zu gewinnen.

Sie wollen auch in der Krise den eigenen Kurs selbst bestimmen? Wir unterstützen Sie dabei, gestärkt aus der Eigenverwaltung hervorzugehen.

Eigen­verwaltung, Schutz­schirm­verfahren und Insolvenz­plan

Mitunter gelingt es nicht, alle Gläubiger vom Sanierungskonzept zu überzeugen, sodass gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. In Deutschland gibt es neben dem klassischen Insolvenzverfahren, das sogenannte Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren.
 
Das räumt dem Unternehmer die Möglichkeit ein, dass er für sein Unternehmen sowohl im Antragsverfahren als auch im eröffneten Insolvenzverfahren den Gläubigern ein Sanierungskonzept (etwa über einen Insolvenzplan) unterbreitet und dieses dann in die Tat umsetzt.

Mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber bisherige gesetzliche Hemmnisse der Eigenverwaltung deutlich reduziert und deren praktische Rolle bei der Sanierung von Unternehmen erhöht. Weil der Unternehmensleiter in der Eigenverwaltung auch Aufgaben zu übernehmen hat, die sonst einem Insolvenzverwalter obliegen, muss er gegenüber dem Insolvenzgericht nachweisen, dass er diese Aufgaben selbst erfüllen kann oder bei der Erfüllung durch einen Berater unterstützt wird, der ihm das Wissen für die Erfüllung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters vermittelt.

Unsere Rechtsanwälte sind nicht nur Fachanwälte für Insolvenzrecht, sondern selbst als Insolvenzverwalter tätig. Wir haben damit nicht nur beratende, sondern auch ganz praktische Expertise bei der Erfüllung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters. Mit uns haben Sie einen entscheidenden Vorteil auf Ihrer Seite, um das Insolvenzgericht und Ihre Gläubiger von der Sanierung - gerade in Form der Eigenverwaltung - zu überzeugen und deren Unterstützung zu erhalten.

Wir stehen Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Adresse

Hirschlachufer 11
99084 Erfurt

Tel.

+49 (0)361 73065-0

E-Mail

info@rombach-rechtsanwaelte.de

Gemeinsam
Krise
meistern.“