Die richtigen Ratgeber haben.
Neben den klassischen Schwerpunkten der Beratung für Unternehmen etwa bei der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen, im Arbeitsrecht oder bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen sind wir im besonderen Maße auf alle Themen im Zusammenhang mit Krise und Insolvenz spezialisiert.
Dabei schafft unsere fundierte Rechtsberatung gerade im unternehmerischen Alltag Rechtssicherheit für die Handlungen und Entscheidung von Akteuren, wie Geschäftsführern, geschäftsführenden Gesellschaftern, Inhabern, Prokuristen oder weiteren Entscheidungsträgern im Unternehmen.
Wenn Sie keine Problembeschreibung, sondern eine Lösung suchen: Wir sind Unternehmer, die auch Anwälte sind.
Was uns von anderen Kanzleien abhebt, ist der Umstand, dass wir als tätige Insolvenzverwalter selbst regelmäßig die verschiedensten Unternehmen aus allen Branchen fortführen. Wir wissen also selbst genau, was ein Unternehmer bei wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen braucht: eine exakte Analyse des rechtlichen Sachverhaltes auf der Grundlage seiner wirtschaftlichen Hintergründe; nicht nur reine rechtliche Chancen/Risiken-Mitteilung, sondern das Aufzeigen von klaren und verständlichen Handlungsalternativen mit ihren jeweiligen wirtschaftlichen Auswirkungen, damit der Unternehmer zügig eine Entscheidung treffen kann.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des privaten Wirtschaftsrechts (z.B. Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, privates Baurecht bis hin zum Vollstreckungsrecht).
Unser Wirtschaftsleben, die Führung von Unternehmen, deren strategische Ausrichtung, Sanierung, aber auch die Abwicklung hängen sehr eng mit den zahlreichen Facetten des Arbeitsrechts zusammen. Unternehmerische Entscheidungen haben Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse und umgekehrt. Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechte der Kollektivorgane sind zu beachten; ebenso sind geplante Betriebsänderungen mit dem zuständigen Kollektivorgan zu beraten und zu verhandeln.
Dabei gilt es nicht nur die nationale Gesetzgebung umzusetzen, sondern auch die Rechtsprechung der Gerichte und den zunehmenden Einfluss der europäischen Rechtsprechung auf das Arbeitsleben im Blick zu behalten.
Im Arbeitsrecht beraten, betreuen und unterstützen wir Unternehmer, Betriebsräte, aber auch betroffene Arbeitnehmer umfassend außergerichtlich und gerichtlich sowohl im Individual- als auch im kollektiven Arbeitsrecht.
Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Insolvenzrecht und haben dafür die erforderliche Expertise. Von anderen Fachanwälten für Insolvenzrecht unterscheidet uns, dass wir nicht nur Berater sind. Unsere Rechtsanwälte sind selbst als Insolvenzverwalter tätig. Wir wissen aus unserer langjährigen Tätigkeit als Verwalter, auf was es in der Praxis wirklich ankommt.
Dabei werden sie durch ein eingespieltes und ebenfalls sehr erfahrenes Kanzlei-Team unterstützt. Im Ergebnis können wir so eine rundum optimale Leistung für Sie anbieten. Das beweisen auch zahlreiche erfolgreiche Referenzen im Bereich der Gläubigervertretung.
Der Insolvenzverwalter kann unter bestimmten Voraussetzungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte Vermögensabflüsse des Insolvenzschuldners rückgängig machen und den Vermögensgegenstand vom Empfänger zurückverlangen, um dessen Erlös zur Befriedigung aller Gläubiger einzusetzen (sog. Insolvenzanfechtung).
Sie haben ein Anfechtungsschreiben erhalten? Oder Sie wollen im Vorfeld wissen, ob ein abzuschließendes Rechtsgeschäft, eine Erklärung oder eine sonstige Handlung dem Risiko einer Insolvenzanfechtung unterliegt? Das Insolvenzanfechtungsrecht ist eines der schwierigsten Teilbereiche des Insolvenzrechts. Es ist von vielen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt und unterliegt insbesondere aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung ständigen Veränderungen.
Nur absolute Spezialisten haben hier den aktuellen Überblick. Unsere Rechtsanwälte sind selbst als Insolvenzverwalter tätig. Wir unterstützen unsere Verwalter bei der Ermittlung von Anfechtungsansprüchen und setzen diese gerichtlich durch. Wir können daher jeden Sachverhalt auch aus dem Blickwinkel eines Insolvenzverwalters prüfen und bewerten.
Gemeinsam
Krise
meistern.“