Vorläufiges Insolvenz­verfahren für THÜRWA angeordnet

Erfurt, 26. April 2022. Über das Vermögen der THÜRWA Thüringer Manikürwaren GmbH, Steinbach-Hallenberg, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 12. April 2022 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Rombach, Rombach Rechtsanwälte, Erfurt, bestellt. Hauptgründe für die Insolvenz sind die Rohstoffknappheit, die hohen Rohstoffpreise und die gestiegenen Energiekosten. Der Geschäftsbetrieb wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in vollem Umfang fortgeführt.

"Ich habe mir umgehend einen Überblick über die Situation im Unternehmen verschafft. Die Auftragsbücher sind voll. Mit allen wesentlichen Lieferanten stehen wir im Kontakt, um die Materiallieferungen sicherzustellen. Im Anschluss prüfen wir mögliche Sanierungsoptionen“, erklärt Rombach. Die Mitarbeiter seien über das vorläufige Insolvenzverfahren in einer Betriebsversammlung informiert worden und stünden hinter dem Unternehmen. Gleiches gelte für alle Lieferanten und Kunden, die die Sanierung aktiv begleiteten.

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