Senova Gesellschaft für Biowissenschaft und Technik mbH hat sich in Eigenverwaltung saniert.

Erfurt, 9. Januar 2023. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Erfurt vom 30.12.2022 wurde das Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Senova Gesellschaft für Biowissenschaft und Technik mbH aufgehoben. Innerhalb eines Jahres ist des dem Sanierungsteam um Rechtsanwalt André Rombach gelungen die Sanierung der Senova Gesellschaft für Biowissenschaft und Technik mbH erfolgreich abzuschließen.

Herr Dr. Schädlich von der Kanzlei Stapper Jacobi Schädlich hat das Eigenverwaltungsverfahren als Sachwalter begleitet. Die Senova Gesellschaft für Biowissenschaft und Technik mbH ist auf die Herstellung von Schnell-Diagnostik spezialisiert. Zum Kerngeschäft gehören die Produktion von Schnelltestsystemen und die Etablierung neuer Schnelltests zur Markierung von Biomarkern, Viren und Mikroorganismen in Human-, Veterinär- und Umweltproben.

Hauptgrund für die wirtschaftliche Schieflage war die gescheiterte Markteinführung eines digitalen Corona-Schnelltests, welcher insbesondere durch die Senova GmbH entwickelt wurde. Die aus diesem Forschungsprojekt entstandenen Forderungen konnten durch die Senova GmbH nicht mehr bedient werden, insbesondere weil aus dem Verkauf des digitalen Corona-Schnelltest keine Erlöse erwirtschaftet werden konnte.

Erhalt des Kerngeschäfts und vollumfängliche Fortführung des Geschäftsbetriebs

"Unser Hauptaugenmerk lag vor allem in dem Erhalt des Kerngeschäfts der Senova GmbH. Die Herstellung und Benutzung von sogenannten Schnelltest hat gerade in der Corona-Pandemie einen starken Aufschwung erhalten und wird auch in Zukunft für Erstdiagnosen weiter an Bedeutung gewinnen."

Der Geschäftsbetrieb lief während des gesamten Eigenverwaltungsverfahren vollumfänglich weiter. Das Sanierungsverfahren hatte keine Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe. Die Mitarbeiter standen komplett hinter dem Unternehmen und haben hervorragende Arbeit während der Sanierung geleistet, so Rombach.

Herr Rechtsanwalt André Rombach betont, dass erst durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung, dem Sachverwalter und den Gläubigern das Sanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
 

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