ROMBACH Rechtsanwälte erheben und veröffentlichen für 2023 erneut ihre Kennzahlen.

Erfurt, 16. April 2024. Mittlerweile wird vermehrt darüber berichtet, wie entscheidend in einem Insolvenzverfahren Transparenz und Kommunikation ist. Offener Umgang mit der Krise wird befürwortet. Geht es allerdings um Verfahrenskennzahlen für die Bewertung der Arbeit des Insolvenzverwalters und seines Büros wird oft geschwiegen. Zu den Fragen, wie effektiv die Arbeit ist und ob die Arbeit eines Verwalters das bestmögliche Ergebnis für Gläubiger erzielt, wird kaum veröffentlicht.

Wir als ROMBACH – Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter gehen einen anderen Weg und veröffentlichen auch für das Jahr 2023 erneut neutral erhobene Kennzahlen zu unserer Arbeit. Unser Kennzahlensystem basiert auf von Januar 2003 bis Dezember 2021 schlussgerechneten sowie mangels Masse nicht eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren. Eine große Datenbasis, die sowohl gute als auch schlechte Verfahren erfasst, und somit den entscheidenden Mittelwert für alle Verfahren zwischen 2003 und 2021 bildet.

Kanzleigründer und Gesellschafter Rolf Rombach: „Auch wenn immer wieder die Diskussion aufkommt, dass die Arbeit eines Insolvenzverwalters nicht anhand von Kennzahlen erfasst werden kann, so belegt unsere Kanzlei mit der Veröffentlichung eindeutig das Gegenteil - nämlich, dass Kennzahlen die Handschrift eines Verwalters sehr wohl wiederspiegeln.“

Als Kennzahlen besonders hervorzuheben sind die Verwaltungskostenquote und die Gläubigerbefriedigung.

Verwaltungskostenquote

Die Verwaltungskostenquote setzt sich zusammen aus der Relation der Kosten für den Insolvenzverwalter sowie Dritter, deren Dienste der Verwalter für die Abwicklung des Verfahrens in Anspruch genommen hat, zur Teilungsmasse.

Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach weist eine Verwaltungskostenquote von 37,4 % auf. Im Vergleich zum Amtsgericht Hamburg (60,4 %) ist diese Quote sehr niedrig und spricht für eine moderate Abrechnungspraxis des Verwalters.

Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger

Die durchschnittliche Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger ergibt sich aus der Summe der Befriedigungsquoten der ungesicherten Gläubiger über alle eröffneten Verfahren in Relation zur Anzahl der eröffneten Verfahren.

Herr Rechtsanwalt Rolf Rombach kann hier eine Quote i.H.v. 8,2 % aufweisen. Das Amtsgericht Hamburg hat in seiner Abfrage der Verfahrenskennzahlen im Zeitraum 2004 bis 2010 einen Mittelwert von 10,2 % eruiert. Gemäß einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung betrug die Insolvenzquote für Verfahren, die in den Jahren 2002 - 2007 in Nordrhein-Westfalen eröffnet wurden, lediglich 3,6 % bezogen auf alle Verfahren.

Werden die vollkommen masselosen Verfahren, in denen keine Quote erzielt wird, nicht berücksichtigt, beträgt die durchschnittliche Quote 5 %. Im Vergleich dazu erzielt Herr Rechtsanwalt Rombach eine Quote von 13,6 %.

Die von Herrn Rechtsanwalt Rombach erzielten Befriedigungsquoten hängen stark von der Höhe der Teilungsmasse ab. In den Verfahren mit einer Teilungsmasse von mehr als EUR 250.000,- konnte an die unbesicherten Gläubiger eine Quote i.H.v. 20,5 % ausgeschüttet werden. Bei den kleineren Verfahren betrug die Quote 2,6 % (bis EUR 25.000,-) bzw. 9,2 % (bis EUR 250.000,-).

Weitere relevante Kennzahlen ergeben sich aus dem Kennzahlenbericht, der auf der Homepage von Rombach Rechtsanwälte für alle einsehbar ist und den Sie hier finden »

Auch für unseren Partner André Rombach steht fest, dass er an der Erhebung und Veröffentlichung der Kennzahlen festhalten wird: „Zukünftig werden Kennzahlen eine stärkere Rolle in der Bewertung der Arbeit eines Insolvenzverwalters einnehmen. In jedem Wirtschaftsbereich werden Kennzahlen erhoben. Warum nicht auch für Insolvenzverwalter, die ebenso Teil der Wirtschaft sind? Wir werden mit unserer auf Transparenz ausgerichteten Strategie fortfahren und auch in Zukunft offen mit den Kennzahlen unserer Arbeit umgehen. Wir haben nichts zu verheimlichen.“

 
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