Rechtsstreit Insolvenzverwalter RWE ./. Rombach final entschie­den: Klage gegen Rombach abge­wiesen.

Erfurt, 27. September 2023. Mit dem Urteil vom 15.09.2023 hat das Landgericht Erfurt den letzten Rechtsstreit der Insolvenz­verwaltung des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. (nachfolgend RWE) gegen Rolf Rombach entschieden und die vom vormaligen Insolvenz­verwalter Volker Reinhardt erhobene Schadenersatz­klage über rund 98 T€ abgewiesen.

Reinhardt hatte bekanntlich über 130 Rechtsstreite gegen vormalige Geschäftspartner, Arbeitnehmer und Gläubiger angestrengt und von diesen insgesamt rund 16 Mio. € erhaltene Gelder zurück­gefordert. Da die Insolvenzmasse die Kosten dieser Rechtsstreite nicht vorfinanzieren konnte, hatte Reinhardt Prozesskosten­hilfeanträge bei den Gerichten gestellt. Rombach war Gegner in 60 dieser Verfahren und sollte, teilweise gesamt­schuldnerisch mit anderen Gläubigern, insgesamt rund 8,1 Mio. € an die Insolvenz­masse zahlen.

In allen Verfahren, in denen Rombach involviert war, konnten viele Dinge, die der vormalige Verwalter dort unzutreffend oder unvollständig vorgetragen hatte, richtig­gestellt und den Gerichten der zutreffende Sachverhalt geschildert werden. Die Gerichte haben in der Folge in allen diesen Verfahren die Prozesskosten­hilfeanträge des vormaligen Verwalters mangels hinreichender Erfolgs­aussicht der beabsich­tigten Klage abgelehnt. Nun wurde auch dessen Schaden­ersatzklage gegen Rombach abgewiesen.

„Ich bin zufrieden, dass es uns gelungen ist, den Gerichten den tatsächlich zutreffenden Sach­verhalt zu unterbreiten. Dies wäre die originäre Aufgabe eines Insolvenz­verwalters im Rahmen seiner unab­hängigen Amtswahr­nehmung gewesen, welcher der vormalige Verwalter des RWE pflichtwidrig nicht nachgekommen ist. Der Ruf eines Insolvenz­verwalters ist durch eine solche Vorgehens­weise beschädigt worden. Die Entscheidung in der Sache liegt immer allein beim Gericht. Aber so konnte vermieden werden, dass die Gerichte auf der falschen Grundlage unzutreffende Entscheidungen treffen. Darum ging es mir in erster Linie. Dass die Gerichte zudem unserer Rechts­auffassung gefolgt sind, freut mich natürlich.“, resümiert Rolf Rombach.

Nach der Einschätzung von Rombach wird die eingetretene Erledigung der vorgenannten Rechts­streite nunmehr auch die Entscheidung der Gläubiger über den eingereichten Insolvenzplan erheblich erleichtern. Eine zügige Aufhebung des Insolvenz­verfahrens wäre dann in greifbare Nähe gerückt.

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