Kanzlei ROMBACH Rechts­anwälte veröffentlicht erneut sehr gute Kenn­zahlen und erhöht die Transparenz ihrer Arbeit.

Erfurt, 04. Januar 2023. Kennzahlen waren im Jahr 2022 eins der herausstechenden Themen in der Insolvenz­landschaft. Mit seiner Entscheidung vom 13.01.2022 (Az. IX AR [VZ] 1/20) bestätigte der BGH, dass der Insolvenz­richter für die Vorauswahl­liste von Bewerbern auf das Insolvenz­verwalteramt grundsätzlich Daten zu verfahrensbezogenen Merkmalen aus den von diesen abgeschlossenen Insolvenz­verfahren erheben kann.

Bereits seit 2003 lässt die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte zur Bewertung des Insolvenz­verwalter­erfolges schlussg­erechneten sowie mangels Masse nicht eröffneten Unternehmens­insolvenz­verfahren erstellen.

Sehr niedrige Verwaltungs­kostenquote

Der aktuelle Jahresbericht der Deloitte Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft weist für die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte erneut eine besonders niedrige Verwaltungs­kostenquote sowie einen besonders hohen Wert bei der Befriedigungs­quote ungesicherter Gläubiger aus. Im Vergleich zu anderen Institutionen werden der Thüringer Kanzlei weitaus bessere Werte bescheinigt. „Mit der Beauftragung der Wirtschafts­prüfer erbringen wir einen aktiven Nachweis über die Qualifikation unserer Insolvenz­verwalter und die Qualität unseres Büros nicht nur gegenüber Insolvenz­gerichten, sondern auch gegenüber den Insolvenz­gläubigern, die ein bevorzugtes Interesse an der Arbeit eines Insolvenz­verwalters haben“, sagt Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte.

Besonders hervorzuheben ist die sehr niedrige Verwaltungs­kostenquote. Die Verwaltungs­kostenquote setzt sich zusammen aus den Kosten für den Insolvenz­verwalter sowie für Dritte, deren Dienste der Verwalter für die Abwicklung des Verfahrens in Anspruch genommen hat, in Relation zur Teilungs­masse. Die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte weist eine Verwaltungs­kostenquote von 38,5 Prozent auf. Im Vergleich zum Amtsgericht Hamburg (60,4 Prozent) ist diese Quote sehr niedrig. „Dies spricht nicht nur für eine moderate Abrechnungs­praxis unserer Kanzlei, sondern zeigt auch, dass wir sehr viele Tätigkeiten mit unserem Personal abdecken können“, betont André Rombach LL.M. von Rombach Rechtsanwälte.

Im Einzelnen haben die jeweiligen Kosten folgenden Anteil an der Teilungsmasse:

  • Vergütung Sachverständiger (0,1 Prozent)
  • Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (4,0 Prozent)
  • Vergütung des Insolvenzverwalters (19,2 Prozent),
  • Auslagen gem. § 4 Abs. 2 und § 8 InsVV (3,9 Prozent),
  • Kosten des Bewerters, Verwerters oder Auktionators (2,1 Prozent)
  • Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (6,1 Prozent),
  • Rechtsanwaltskosten gem. § 5 InsVV (3,9 Prozent)

Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger deutlich über Durchschnitt

Beim Punkt "Durchschnittliche Befriedigungs­quote der ungesicherten Gläubiger" wird ebenfalls ein sehr guter Wert erreicht. Die Kennzahl ergibt sich aus der Summe der Befriedigungs­quoten der ungesicherten Gläubiger über alle eröffneten Verfahren in Relation zur Anzahl der eröffneten Verfahren. Mit einem Wert von 13,6 Prozent liegt die Kanzlei deutlich über dem um die quotenfreien, masselosen Verfahren bereinigten Durchschnitt von 5 Prozent. Bei größeren Verfahren mit Teilungs­massen von mehr als 250.000 Euro lag die Quote im Untersuchungs­zeitraum sogar bei 20,5 Prozent.
 

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