Erfurt, 04. Januar 2023. Kennzahlen waren im Jahr 2022 eins der herausstechenden Themen in der Insolvenzlandschaft. Mit seiner Entscheidung vom 13.01.2022 (Az. IX AR [VZ] 1/20) bestätigte der BGH, dass der Insolvenzrichter für die Vorauswahlliste von Bewerbern auf das Insolvenzverwalteramt grundsätzlich Daten zu verfahrensbezogenen Merkmalen aus den von diesen abgeschlossenen Insolvenzverfahren erheben kann.
Bereits seit 2003 lässt die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte zur Bewertung des Insolvenzverwaltererfolges schlussgerechneten sowie mangels Masse nicht eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren erstellen.
Sehr niedrige Verwaltungskostenquote
Der aktuelle Jahresbericht der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist für die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte erneut eine besonders niedrige Verwaltungskostenquote sowie einen besonders hohen Wert bei der Befriedigungsquote ungesicherter Gläubiger aus. Im Vergleich zu anderen Institutionen werden der Thüringer Kanzlei weitaus bessere Werte bescheinigt. „Mit der Beauftragung der Wirtschaftsprüfer erbringen wir einen aktiven Nachweis über die Qualifikation unserer Insolvenzverwalter und die Qualität unseres Büros nicht nur gegenüber Insolvenzgerichten, sondern auch gegenüber den Insolvenzgläubigern, die ein bevorzugtes Interesse an der Arbeit eines Insolvenzverwalters haben“, sagt Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte.
Besonders hervorzuheben ist die sehr niedrige Verwaltungskostenquote. Die Verwaltungskostenquote setzt sich zusammen aus den Kosten für den Insolvenzverwalter sowie für Dritte, deren Dienste der Verwalter für die Abwicklung des Verfahrens in Anspruch genommen hat, in Relation zur Teilungsmasse. Die Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte weist eine Verwaltungskostenquote von 38,5 Prozent auf. Im Vergleich zum Amtsgericht Hamburg (60,4 Prozent) ist diese Quote sehr niedrig. „Dies spricht nicht nur für eine moderate Abrechnungspraxis unserer Kanzlei, sondern zeigt auch, dass wir sehr viele Tätigkeiten mit unserem Personal abdecken können“, betont André Rombach LL.M. von Rombach Rechtsanwälte.
Im Einzelnen haben die jeweiligen Kosten folgenden Anteil an der Teilungsmasse:
- Vergütung Sachverständiger (0,1 Prozent)
- Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (4,0 Prozent)
- Vergütung des Insolvenzverwalters (19,2 Prozent),
- Auslagen gem. § 4 Abs. 2 und § 8 InsVV (3,9 Prozent),
- Kosten des Bewerters, Verwerters oder Auktionators (2,1 Prozent)
- Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (6,1 Prozent),
- Rechtsanwaltskosten gem. § 5 InsVV (3,9 Prozent)
Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger deutlich über Durchschnitt
Beim Punkt "Durchschnittliche Befriedigungsquote der ungesicherten Gläubiger" wird ebenfalls ein sehr guter Wert erreicht. Die Kennzahl ergibt sich aus der Summe der Befriedigungsquoten der ungesicherten Gläubiger über alle eröffneten Verfahren in Relation zur Anzahl der eröffneten Verfahren. Mit einem Wert von 13,6 Prozent liegt die Kanzlei deutlich über dem um die quotenfreien, masselosen Verfahren bereinigten Durchschnitt von 5 Prozent. Bei größeren Verfahren mit Teilungsmassen von mehr als 250.000 Euro lag die Quote im Untersuchungszeitraum sogar bei 20,5 Prozent.