Insolvenz­antrags­pflicht ausgesetzt – Haftungs­risiken drohen

31. März 2020. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist „die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflichten (…) ein wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern“. Mag sein. Wichtig ist: Geschäftsführer sollten umsichtig agieren und sich beraten lassen, ob die wirtschaftliche Krise eine Auswirkung der Corona-Pandemie ist, oder ob ihr Unternehmen bereits vor der Corona-Krise die Tatbestände der Insolvenzordnung erfüllt haben und eine Insolvenzantragspflicht bestand. Trifft letzteres zu, können sich für Geschäftsführer erhebliche Haftungsrisiken ergeben.

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