Der Geschäftsführer im Spannungs­verhältnis zwischen Gläubiger- und Gesell­schafter­interessen

18. November 2020. Gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten müssen Geschäftsführer ihr Handeln genau abwägen, um nicht in die persönliche Haftung zu geraten. Mit der Einführung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) werden den Geschäftsleitern weitere Handlungspflichten auferlegt. Sie betreffen einen neuen Kreis an Beteiligten, die ein Geschäftsleiter bis heute nicht in seine Planungen einbezogen hat. Rechtsanwalt André Rombach beschreibt in seinem Beitrag, worauf zu achten ist.
 

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