Weimar, 17.12.2025. Die Konsumgenossenschaft Weimar eG hat ihren Insolvenzantrag, der im Rahmen eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung seit dem 21. Juli 2025 bestand, erfolgreich zurückgenommen. Das Amtsgericht Erfurt hat die vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben. Damit ist der Fortbestand der über 150 Jahre alten Genossenschaft gesichert und der geregelte Geschäftsbetrieb wird wieder aufgenommen.
Die Sanierung wurde in den vergangenen Monaten in enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter Rolf Rombach sowie dem vorläufigen Gläubigerausschuss konsequent vorangetrieben. Durch außergerichtliche Vereinbarungen mit zentralen Finanzierungs- und Geschäftspartnern, die Unterstützung der Mitglieder sowie die längerfristig geplante Veräußerung eines Grundstücks konnte die wirtschaftliche Ausgangslage entscheidend verbessert werden.
"Die Sanierung der Konsumgenossenschaft, verbunden mit einer Antragsrücknahme, ist eine tolle Teamarbeit. Es wurde im Stillen gearbeitet ohne öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Jeder Einzelne hat seinen Beitrag geleistet."
RA Rolf Rombach (vorläufigen Sachwalter)
Die im Wesentlichen für das Handelsgeschäft zuständige Tochtergesellschaft Fashion & Style GmbH & Co. KG war nicht Teil des Insolvenzverfahrens. Ihre Neuausrichtung erfolgt ebenfalls außergerichtlich mit Unterstützung starker Partner. In den vergangenen Monaten wurden wesentliche konzeptionelle und wirtschaftliche Weichen gestellt, darunter die Schließung defizitärer Filialen sowie die Erarbeitung neuer Renditechancen.
Vorstand Maximilian Reich zeigt sich angesichts des Erreichten tiefbewegt: "Wir sind dankbar für die breite Unterstützung auf allen Ebenen – von unseren Mitarbeitenden über unsere Mitglieder bis hin zu Geschäftspartnern, Banken und vielen Stimmen in der Gesellschaft. In einer Zeit der Unsicherheit haben sich alle hinter unsere Idee einer demokratisch organisierten Wirtschaft gestellt und Mut bewiesen. Unsere Mitglieder haben ihre Genossenschaft auch durch die Krise hindurch getragen."
AUS DER EIGENVERWALTUNG ZURÜCK IN DIE EIGENVERANTWORTUNG
Nach der Rücknahme des Insolvenzantrags werden Aufsichtsrat und Vorstand zeitnah die Vertreterversammlung einberufen. Diese wird die Jahresabschlüsse beschließen und damit auch den Wert der bestehenden Mitgliederanteile ermitteln. Es ist mit einer temporären Abwertung zu rechnen, die perspektivisch durch Neubewertungen kompensiert werden kann.
"Für unsere Mitglieder ist es selbstverständlich, in dieser Phase zur Genossenschaft zu stehen. Die Abwicklung wurde verhindert - jetzt braucht es jede und jeden für den Neustart. Wenn wir zusammenhalten und solidarisch bleiben, können wir die Folgen der Krise gemeinsam verarbeiten.", gibt Vorstand Constanze Hebestreit die Richtung für die nächste Zeit vor.
Auf vielfachen Wunsch wird ab 1. Januar 2026 wieder die Aufnahme neuer Mitglieder sowie die Zeichnung neuer Geschäftsanteile ermöglicht. Die entsprechenden Anträge sind online und in den Filialen verfügbar und unterstützen die schnelle Regeneration der Genossenschaft und deren positive Entwicklung.
NUR DIE ZUSAMMENARBEIT ALLER BETEILIGTEN ERMÖGLICHTE DIESEN ERFOLG
In den vergangenen Monaten stand der Erhalt der Genossenschaft im Mittelpunkt aller Entscheidungen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die verantwortungsvolle Umsetzung der gemeinsam mit der Vertreterversammlung verfolgten Neuausrichtung.
"Der Vorstand hat in einer außergewöhnlich anspruchsvollen Situation Verantwortung übernommen und die notwendigen Sanierungsschritte umsichtig und konsequent umgesetzt. Aufsichtsrat und Vertreterversammlung genießen großes Vertrauen, dass die Konsumgenossenschaft Weimar eG auch in der kommenden Phase stabil, professionell und zukunftsorientiert geführt wird.", fasst Hilmar Juckel, Vorsitzender des Aufsichtsrates, zusammen.
EIN NEUSTART AUS ÜBERZEUGUNG
Die Konsumgenossenschaft Weimar eG steht für regionales Wirtschaften, solidarisches Handeln und gesellschaftliche Verantwortung. Der Neustart wird begleitet durch Sanierungsexperten von eXnet | das eXperten-Netzwerk sowie die auf insolvenzrechtliche Fragestellungen spezialisierte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.